Telemedizin

Wednesday, 9th September 2015
Gesundheit

Ärzte in Deutschland dürfen laut Berufsordnung ihre Patienten derzeit nicht ausschließlich digital behandeln. Ein Arzt muss einen Patienten also zunächst persönlich gesehen haben, bevor eine Behandlung digital – etwa durch Fragebogen, Telefonat oder Videokonferenz – beginnen kann. Jetzt überlegt erstmals eine Ärztekammer in Deutschland – Baden-Württemberg – dies in der Berufsordnung zu ändern.

Die Ergebnisse der Befragung des ANDI zeigen, dass diese Vorgaben einen Effekt auf die tägliche Praxis haben. Denn obwohl die Auswertung der Angebotsdatenbank schon einige Beispiele von Anwendungen für die telemedizinische Behandlung hervorbringt, werden diese von gerade etwas mehr als 10% der Ärzte bereits voll oder weitgehend eingesetzt.

Allerdings bewerten die Befragten den Einsatz von derartigen Anwendungen sowohl derzeit als auch langfristig als sehr positiv. Mehr als drei Viertel der Ärzte teilten im Rahmen der Befragung mit, dass diese Lösungen in den nächsten 5 Jahren eine große Bedeutung bei ihrer Arbeit erfahren werden und sie die Verwendung dieser Anwendungen bei ihrer Arbeit auch für sehr sinnvoll erachten.

Somit erscheint der aktuelle Schritt der Ärztekammer ein wichtiger Baustein hin zur Digitalisierung des Gesundheitssystems zu sein.